Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für die Lieferung und Montage von Photovoltaikanlagen
(Österreich – Stand: 2026)
ETH - Elektrotechnik Hagn
Daniel Hagn
Unterreit 26
5751 Maishofen
USt.-ID: ATU80906101
– nachfolgend „Auftragnehmer“ –
§1 Geltungsbereich
- Diese AGB gelten für sämtliche Verträge über Planung, Lieferung und Montage von Photovoltaikanlagen zwischen dem Auftragnehmer und seinen Kunden (Verbraucher iSd KSchG sowie Unternehmer iSd UGB).
- Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur bei schriftlicher Zustimmung.
- Für Verbraucher gelten zwingende Bestimmungen des KSchG.
§2 Vertragsgegenstand
- Vertragsgegenstand ist die Planung, Lieferung und Montage einer Photovoltaikanlage (inkl. Wechselrichter, Montagesystem, optional Stromspeicher).
- Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem Angebot bzw. Leistungsverzeichnis.
- Ertragsprognosen stellen unverbindliche Schätzungen dar.
§3 Vertragsabschluss
- Angebote sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.
- Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung, durch akzeptieren des online Angebots oder Beginn der Leistung zustande.
- Technische Änderungen bleiben vorbehalten, sofern sie sachlich gerechtfertigt und zumutbar sind.
§4 Preise und Zahlungsbedingungen
- Es gelten die im Angebot vereinbarten Preise in Euro.
- Preise verstehen sich inklusive MwSt laut Angebot
- Zahlungskonditionen:
- 60 % Anzahlung bei Vertragsabschluss
- 30 % nach Lieferung
- 10 % nach Inbetriebnahme
- Zahlungen sind binnen 14 Tagen ohne Abzug fällig.
- Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen (§ 456 UGB bzw. § 1000 ABGB).
§5 Liefer- und Ausführungsfristen
- Liefertermine sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich als Fixtermin vereinbart.
- Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt, Lieferengpässen oder behördlicher Auflagen verlängern die Frist angemessen.
- Teillieferungen sind zulässig.
§6 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber hat insbesondere:
- freien Zugang zur Baustelle zu gewährleisten
- statische Eignung des Daches sicherzustellen
- erforderliche Genehmigungen (z. B. baurechtliche Bewilligung in Salzburg) einzuholen
- einen geeigneten Netzanschlusspunkt bereitzustellen
Mehrkosten aufgrund fehlender Mitwirkung sind vom Auftraggeber zu tragen.
§7 Montage und Abnahme
- Nach Fertigstellung erfolgt eine Abnahme durch Übergabeprotokoll.
- Die Anlage gilt als abgenommen, wenn sie betriebsbereit ist und keine wesentlichen Mängel vorliegen.
- Eine Inbetriebnahme gilt als konkludente Abnahme.
§8 Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Anlage bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers (§ 1063 ABGB).
§9 Gewährleistung
- Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen (§§ 922 ff ABGB).
- Gewährleistungsfrist:
- 2 Jahre für Verbraucher
- 1 Jahr für Unternehmer (sofern zulässig vereinbart)
- Herstellergarantien bleiben unberührt.
§10 Haftung
- Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
- Bei leichter Fahrlässigkeit nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
- Keine Haftung für:
- entgangene Einspeisevergütung
- Förderzusagen
- Ertragsabweichungen
§11 Netzanschluss und Förderungen
- Der Auftragnehmer unterstützt bei Anmeldung beim Netzbetreiber (z. B. Netz Salzburg GmbH), übernimmt jedoch keine Garantie für Netzzusage.
- Förderungen (z. B. EAG-Investitionszuschuss, Landesförderung Salzburg) richten sich nach den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen.
- Die Verantwortung für fristgerechte Antragstellung liegt beim Auftraggeber, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
§12 Rücktritt / Widerrufsrecht (Verbraucher)
- Verbraucher haben bei außerhalb von Geschäftsräumen oder Fernabsatz geschlossenen Verträgen ein 14-tägiges Widerrufsrecht (§ 11 FAGG).
- Wünscht der Verbraucher einen vorzeitigen Leistungsbeginn, ist ein ausdrückliches Verlangen erforderlich.
- Bei Widerruf nach Leistungsbeginn ist ein anteiliger Wertersatz zu leisten.
§13 Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß DSGVO und österreichischem Datenschutzgesetz (DSG).
Eine gesonderte Datenschutzerklärung wird zur Verfügung gestellt.
§14 Gerichtsstand und Recht
- Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Für Unternehmer gilt als Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers.
- Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.